Das müssen die Tennisclubs und Tenniscenter im Kanton Aargau umsetzen, wenn sie ab dem 11. Mai ihre Plätze wieder öffnen wollen. Der Kanton Aargau und der Aargauische Tennisverband erheben keine zusätzlichen Vorgaben oder Vorschriften im Vergleich zu den Vorgaben des Bundes.
Bis zum 11. Mai
- Alle Tennisclubs und Tenniscenter, die ihre Anlagen ab dem 11. Mai wieder öffnen wollen, brauchen ein eigenes Schutzkonzept. Mustervorlagen dafür gibt es hier.
- Die Hygiene- und Distanzregeln des BAG sind einzuhalten. Vorlagen für die Plakate zu den Schutzmassnahmen gibt es hier.
- Jeder Verein und jedes Center braucht einen Covid-19-Verantwortlichen. Diese müssen von den Clubs hier eingetragen werden.
- Jeder Verein und jedes Center muss seine Mitglieder über das Schutzkonzept und die neuen Regeln informieren. Die Vereine und Center sind auch für die korrekte Einhaltung der Regeln zuständig. Bei Nichteinhaltung der Regeln kann die Tennisanlage von den Behörden geschlossen werden.
Ab dem 11. Mai
- Eine lückenlose Nachverfolgung, wer wann auf der Anlage war, ist zwingend nötig. Am effizientesten funktioniert dies mit einem digitalen Reservationssystem. Wer noch keines hat, findet hier das offizielle Angebot von Swiss Tennis.
- Wettkämpfe sind bis mindestens am 8. Juni verboten.
Fragen
Fragen können direkt an Swiss Tennis gerichtet werden unter der Mailadresse taskforce@swisstennis.ch